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Krieg |
Entnazifizierung und Wiedereintritt in die Kirche Nach dem Kriege setzte bald auch die Entnazifizierung ein. Es wurde Anklage erhoben von öffentlichen Klägern vor sogenannten Spruchkammern, die differenzierte Sühnemaßnahmen aussprechen konnten, wie z.B. Internierung oder auch Gefängnis, Einziehung des Vermögens, Verlust des Amtes oder der Pension usw. Die zweite Instanz waren die Berufungskammern. Nach dem "Ländergesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom März 1946 war die Entnazifizierung, wenn auch weiter unter alliierter Kontrolle, in deutsche Hände gegeben. |
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Giordano berichtete über seine Beobachtungen bei solchen Spruchkammersitzungen: "Da stand er, der Parteigenosse von gestern, demütig geschrumpft auf kaum die Hälfte seines gerade verblichenen Herrenmenschentums, in Würstchenpose, die politische Harmlosigkeit und Verführbarkeit aus gutem Glauben in Person ... Er beschwor seine Unschuld. Er war nichts als ein winziges Rädchen jenes Systems ... der Beklagte jedenfalls beteuerte, zu Aufdeckung und eigener Beteiligung an ihm nicht beitragen zu können. Wie alle anderen vor ihm und nach ihm, so wollte auch er Hitler nie zugejubelt haben, und außerdem könne ein jeder am Ort seine Judenfreundschaft bezeugen, auch die jüdischen Freunde selbst, wenn sie noch dagewesen wären." |
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Aus dem Protokoll der Synodalen Pfarrkonferenz vom 7.10.1946 wird ersichtlich, daß sich auch die Kreissynode Elberfeld mit der Entnazifizierungsproblematik zu befassen hatte. "Der Vorsitzende berichtete über die Entnazifizierungskommission. Die Fragebogen der Beamten und Angestellten sind am besten bei der Superintendentur abzugeben. Die Entnazifizierungskommission ist avisiert; so kann der Ausschuß arbeiten." |
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Auch in der Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Vohwinkeler Gymnasiums wird kurz auf die Entnazifizierung Bezug genommen. Nach einem Schreiben des Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz, Abteilung Kultur, an die Schulleiter sollten diese ihm bis zum 20.8.1945 einen für die Militärregierung bestimmten Fragebogen einreichen, nach dem die einzelnen Lehrkräfte in Nichtparteigenossen, Parteigenossen, und ausgesprochen aktive Parteigenossen klassifiziert wurden. Außerdem mußten die Schulleiter angeben, zu welchen NS-Gliederungen die Parteimitgleider gehörten bzw. welche Ämter und Tätigkeiten sie dort innehatten. |
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Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Terrorherrschaft hatte sich das Vohwinkeler Presbyterium in den folgenden Jahren mit zahlreichen Anträgen auf Wiedereintritt in die evangelische Gemeinde zu befassen. Während der Zeit des Dritten Reiches war es besonders ab April 1936 zu einer stärkeren Austrittsbewegung aus der Kirche gekommen, und das Presbyterium hatte sich fortan fast in jeder Sitzung mit den Kirchenaustritten beschäftigt. 1938 hatten 85 Glieder und 1939 sogar 105 Personen die evangelische Kirche verlassen. |
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Aus den Diskussionsbeiträgen der Gemeindeleitung kann man erkennen, daß das Presbyterium von den Antragstellern auch eine Teilnahme am kirchlichen Leben erwartete. Es wollte bewußt auf solche verzichten, die nur aus Opportunismus und nicht aus ehrlicher Überzeugung wieder in die Gemeinde eintreten wollten. Deshalb bewilligte es nicht sofort die Gesuche, sondern wollte die Kirchlichkeit dieser Leute beobachten. Fast alle nachfolgenden Presbyteriumssitzungen hatten sich speziell mit den Eintrittsgesuchen zu befassen. |
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Allerdings war das Presbyterium auch in Ausnahmefällen bereit, z.B. einen nicht gesunden Bewerber sofort wieder in die Gemeinde aufzunehmen, "da er durch Krankheit sich nicht am kirchlichen Leben beteiligen könne". |
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Krieg |
/ Entnazifizierung |
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